KFZ-Pickerl
KFZ-Pickerl §57a-Gutachten in Hohenems
Nach drei Jahren, nach zwei Jahren, jährlich …
So lauten die vorgeschriebenen Intervalle der gesetzlich vorgeschriebenen Inspektion Ihres Fahrzeugs ab dem Zeitpunkt der Erstzulassung. Zwar haben Sie noch vier Monate Frist nach dem Fälligkeitsdatum, aber falls festgestellte Mängel noch behoben werden müssen, könnte der verbleibende Zeitraum dann etwas knapp werden, wenn Sie diese Frist nutzen. Letztlich geht es um Ihre Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer. Da unsere Fahrzeugtechniker die erforderliche Ausbildung abgeschlossen haben und wir über die nötige Ausrüstung verfügen, sind wir autorisiert, das Pickerl-Gutachten zu erstellen, und zwar für Fahrzeuge bis 2,8 t sowie für Motorräder.
Was alles nach §57a überprüft wird
Der vielleicht wichtigste Punkt ist die Bremsanlage, wozu natürlich die Funktion des ABS gehört und die Kontrolle des Siedepunkts der Bremsflüssigkeit. Ebenfalls überprüft werden die Lenkung und die Sicht, aber auch die Achsen, Reifen, Räder und Aufhängungen. Auch das Fahrgestell und daran befestigte Teile werden kontrolliert, zum Beispiel eine Anhängerkupplung. Die Umweltbelastung, also der Schadstoffausstoß, wird gemessen. Elektronische Anlagen, Reflektoren und Leuchten werden überprüft, auch auf ihre Einstellung hin bei den Frontscheinwerfern.